Finanzierung

Die Behandlungskosten einer Psychotherapie werden von den gesetzlichen Krankenkassen übernommen, sofern es sich um eine psychische Störung mit Krankheitswert handelt (u.a.: Depressionen, Angststörungen oder auch Essstörungen). Private Krankenversicherungen, deren Leistungskatalog Psychotherapie beinhaltet, übernehmen ebenfalls vollständig die Kosten.

Die Notwendigkeit einer Psychotherapie muss von einem oder einer kassenärztlich zugelassenen Psychologischem Psychotherapeuten oder Psychotherapeutin festgestellt werden. Alle im MVZ Psychotherapie.Center arbeitenden Behandler und Behandlerinnen haben diese Qualifikation.

Um die Notwendigkeit festzustellen, werden fünf probatorische Sitzungen durchgeführt (von lateinisch probare = (aus)probieren). Das bedeutet auch, dass Sie Zeit haben den/die Psychotherapeuten/in kennenzulernen und zu entscheiden, ob Sie gemeinsam mit ihm/ihr die Therapie beginnen möchten.

Um eine Psychotherapie über die Krankenversicherung abrechnen zu können, muss ein Antrag gestellt werden. Die Antragsstellung erfolgt nach dem Abschluss der probatorischen Sitzungen durch den/die Therapeuten/in in Übereinstimmung mit Ihnen. Psychotherapien können im Bedarfsfall verlängert werden.